Anschlagsversuch auf Synagoge: Haftstrafe trotz Scheiterns

    Urteil soll Zeichen setzen:Haftstrafe für Anschlagsversuch auf Synagoge

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    Schon der Versuch kann hinter Gitter führen: Obwohl seine Anschlagspläne auf eine Synagoge fehlschlugen, muss ein 22-Jähriger Rechter die nächsten zweieinhalb Jahre einsitzen.

    : Innenansicht der Synagoge und des jüdischen Museums Ermreuth.
    Synagoge Ermreuth
    Quelle: dpa

    Der Versuch schlug fehl. Und doch hat es ein junger Mann aus Franken geschafft, vor allem bei jüdischen Menschen wieder eine Angst zu wecken, die sie lange nicht mehr hatten: Dass Synagogen in Deutschland brennen könnten. Davon zeigte sich Oberstaatsanwalt Andreas Franck überzeugt im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge von Ermreuth in Oberfranken.
    Das Amtsgericht Bamberg folgte der Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz und verurteilte den 22 Jahre alten Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung (Az.: 510 Js 18/23).

    Video zeigt, wie Täter Feuerwerk in Synagoge werfen will

    Der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann attestierte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen. Das Urteil solle auch ein deutliches Zeichen setzen.
    Der junge Mann nahm das Urteil regungslos auf. Er hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter. In dem Gebäude befanden sich zu dieser Zeit keine Menschen.
    Mahnwache mit Plakat Flagge Israel und Text "Für Israel", darunter Text "Gegen Antisemitismus und Judenhass"
    frontal berichtete über einen antisemitischen Angriff auf einen Teilnehmer einer Hamburger Mahnwache im Herbst 2021. Nun hat das Landgericht Hamburg den inzwischen 18-jährigen Täter zu Jugendstrafe von zwei Jahren auf Vorbewährung verurteilt. 16.05.2023 | 1:53 min

    Täter: Rechtsextremismus bringt nicht weiter, sondern ins Gefängnis

    Den an der Synagoge entstandenen Schaden haben die Eltern des Angeklagten der jüdischen Gemeinde erstattet. Der Mann räumte die Tat im Prozess ein und sprach von einem "schändlichen Fehlverhalten". Doch aus seiner Gesinnung machte er keinen Hehl.
    Auf seinem Handy fanden Ermittler zudem zahlreiche Bilder, Texte und Musikstücke mit rechtsradikalem und antisemitischem Inhalt. Auf einem Foto steht der Angeklagte vor einer Reichsflagge und zeigt den Hitlergruß. Er habe erkannt, dass ihn seine Gesinnung im Leben nicht weiterbringe, sondern ins Gefängnis, sagte der Angeklagte zum Ende des Prozesses. Von seinem rechten Freundeskreis und rechtsextremen Medien wolle er sich in Zukunft fernhalten.

    Roth: Versuchte Brandstiftung "Anschlag auf unsere Demokratie"

    Der Vorsitzende Richter hielt das nicht für glaubhaft. Er gehe nicht davon aus, dass dem Angeklagten dies in absehbarer Zeit gelinge. Eine Bewährungsstrafe, wie vom Verteidiger des Mannes gefordert, sei deshalb nicht vertretbar. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert.
    Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hatte die versuchte Brandstiftung als "Anschlag auf unsere Demokratie" bezeichnet. Die 1822 errichtete Synagoge in der rund 900 Einwohner zählenden Gemeinde Ermreuth steht heute beispielhaft für das Landjudentum, das früher viele fränkische Dörfer prägte.
    Gotteshäuser CC
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    Quelle: dpa